Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
Ab März 2023 erfolgte die schrittweise Anbindung der Alten- und Pflegeheime der OÖ. Sozialhilfeverbände an ELGA. Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre Pflegesituationsberichte (Verlegungsberichte) aus dem im Alten- und Pflegeheim verwendeten elektronischen Pflegedokumentationsprogramm von Ihrem Pflegeteam anlassbezogen (z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) an ELGA übermittelt.
Dadurch haben insbesondere Ihre behandelnden Ärzte/innen und Pflegepersonen im niedergelassenen Bereich sowie in den Krankenhäusern die Möglichkeit, diese Informationen für (weitere) diagnostische und therapeutische Entscheidungen zu nutzen.
Dokumente vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Alten- und Pflegeheims werden nicht an ELGA übermittelt. Umgekehrt kann Ihr Pflegeteam im Alten- und Pflegeheim ab beidseitiger Unterfertigung des Heimvertrags oder ab tatsächlicher Aufnahme im Alten- und Pflegeheim für Ihre pflegerische Betreuung (§ 2 Z 2 lit. b GTelG) Ihre ELGA-Gesundheitsdaten anderer Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA einsehen und verarbeiten.
Für ELGA relevante Rechtsgrundlagen:
Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG)
Gesundheitstelematikverordnung (GTelV)
ELGA-Verordnung 2015
ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung
Nähere ELGA-Informationen finden Sie
- für Bewohner/innen: ELGA-Informationsblatt für Bewohner/innen
- für allgemeine Informationen: ELGA-Folder Allgemein
- zu e-Befund: ELGA-Folder e-Befund
- zu e-Medikation: ELGA-Folder e-Medikation
- zu situativen opt-out: ELGA-Formular situatives Opt-out
- ELGA Ombudsstelle: ELGA Kontaktinfos zur Ombudsstelle
Mehr zum Thema ELGA finden Sie unter https://www.elga.gv.at