Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Verwaltung auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches bzw. elektronisch signiertes Schriftstück des Sozialhilfeverbandes handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG):
Der Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:
www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung – leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH) www.buergerkarte.at
Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument vom Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung.