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Aufgaben & Angebote

Die im Diagramm dargestellten Prozente zeigen jeweils die Budgetmittel, die zur Bewältigung der Aufgaben aufgebracht werden müssen:
Bedarfsorientierte Mindestsicherung

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat in OÖ. ab 1.10.2011 die bisherige Allgemeine Sozialhilfe abgelöst.

Aufgabe bedarfsorientierter Mindestsicherung ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sowie die damit verbundene dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft für jene, die dazu die Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Durch bedarfsorientierte Mindestsicherung soll(en)

  • soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe)
  • Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe)
  • die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung)
  • eine nachhaltige soziale Stabilisierung angestrebt werden.

Eine soziale Notlage liegt bei Personen vor,

  • die ihren eigenen Lebensunterhalt und Wohnbedarf oder
  • den Lebensunterhalt und Wohnbedarf von unterhaltsberechtigten gehörigen, die in Haushaltsgemeinschaft leben, nicht decken oder im Zusammenhang damit den erforderlichen Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung nicht gewährleisten können.

Leistung sozialer Hilfe nach dem Oö. Sozialhilfegesetz:

  • Persönliche Hilfe (Mobile Hilfe u.Betreuung, Soz.Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung, Mahlzeitendienste etc...)
  • Geld- und Sachleistungen (einmalige Leistungen)
  • Hilfe in stationären Einrichtungen (einschl. allfällige Übernahme der Kosten der Unterbringung).
Maßnahmen nach dem Chancengleichheitsgesetz

 

Die Maßnahmen nach dem Chancengleichheitsgesetz erfolgen durch Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde.

Der Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung leistet pauschale Beiträge in Form von Vorauszahlungsbeträgen an das Land Oberösterreich in Höhe von 40 % der Gesamtkosten.
   
Soziale Dienste

 

Im Auftrag des Sozialhilfeverbandes bieten Rotes Kreuz, Caritas und das Evang. Diakoniewerk folgende mobile, soziale Dienste an:

In der Hauskrankenpflege, der Mobilen Betreuung und Hilfe sowie für die Tätigkeit in den Sozialberatungsstellen beauftragt der Sozialhilfeverband Organisationen, bei denen insgesamt ca. 80 weitere Mitarbeiter für die Bevölkerung in Urfahr-Umgebung tätig sind.

Der Sozialhilfeverband als regionaler Träger hat entsprechend dem Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes Oberösterreich, welcher die Grundlage für die internen Planungen darstellt, den Ausbau der mobilen Dienste sowie den Ausbau von zusätzlichen stationären Einrichtungen zu forcieren.

Es gilt der Grundsatz: Mobil vor Stationär

Betreuungs- und pflegebedürftige Menschen sollen mit Hilfe von professionellen mobilen Diensten so lange wie möglich im gewohnten Umfeld bleiben können.

Bezirksseniorenheime

 

Liegt eine entsprechende Heimbedürftigkeit vor, so kann mit Zustimmung der hilfebedürftigen Person soziale Hilfe in Heimen geleistet werden.
Sofern die Kosten der Unterbringung nicht durch eigene Einkünfte oder Vermögen (Ersparnisse) gedeckt sind, werden die Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe getragen.

Der Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung betreibt derzeit 4 Bezirksseniorenheime.

Kinder- und Jugendhilfe

 

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat Hilfe, Schutz und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien zu leisten, wenn es das Kindeswohl erfordert. Sie ist verantwortlich für die Sicherstellung der notwendigen präventiven und interventionellen Angebote, entweder durch den öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger selbst oder in Kooperation mit freien Kinder- und Jugendhilfeträgern.

Die Kosten der vom Kinder- und Jugendhilfeträger gesetzten Maßnahmen hat der Sozialhilfeverband (gemäß OÖ. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014) zu tragen.

Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Volle Erziehung (Unterbringung in Heimen oder bei Pflegeeltern)
  • Unterstützung der Erziehung ( z. B. Lernhilfe, Einzelbetreuung, Sozialpädagogische Familienhilfe, etc.)

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auch soziale Dienste einzurichten, für die im Bezirk ein Bedarf besteht. die Kosten für die sozialen Dienste, wie ein Familien- und Sozialzentrum, Förderung der sozialen Integration Minderjähriger, Erholung und Entlastung von Familien, etc, hat wiederum der Sozialhilfeverband zu tragen.

 
 
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