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Organisation des Sozialhilfeverbandes

Obmann des Sozialhilfeverbandes
       
 

Bezirkshauptmann Dr. Paul Gruber

 

 


 

 

Ist zuständig für:

  • Vertretung des Sozialhilfeverbandes nach außen
  • Einberufung, Vorbereitung, Leitung von Sitzungen der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes, der Fachkonferenz
  • Durchführung der Beschlüsse Verbandsversammlung, Verbandsvorstand
  • laufende Geschäftsführung
  • Erledigung in dringenden Fällen, deren Erledigung einen Aufschub bis zur nächsten Sitzung nicht zulässt
 
Verbandsvorstand
 

Der Verbandsvorstand besteht derzeit aus elf Mitgliedern (davon 7 ÖVP, 2 SPÖ, 2 GRÜNE):

Bgm. Mag. Andreas Fazeni
  LAbg. Bgm HR
Dipl.-Ing.
Josef Rathgeb
Bgm.
Jürgen
Wiederstein
 

 
  Bgm
Herbert Fürst
 
Bgm. Ing. Thomas Wolfesberger
  NAbg.
Mag. Michael Hammer
 
 
               
  Bgm. Ing.
Johann
Plakolm, MA
  David Allerstorfer   Bgm. Mag. Josef Wall-Strasser MAS  
 
               
  GRin Barbara Schinko-Tubikanec  
Vbgm. Thomas Asen
 
 
               
   

 

Der Verbandsvorstand ist zuständig für:

  • Festsetzung der Entgelte für stationäre Einrichtungen
  • Einrichtung von Sozialen Diensten
  • Einrichtung von Sozialberatungsstellen
  • Kauf, Verkauf, Verträge
  • Darlehensaufnahmen
  • Investitionen
  • Ermächtigung des Obmannes zum Abschluss von Vereinbarungen
  • Personalangelegenheiten
Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung besteht derzeit aus 51 Mitgliedern (28 ÖVP, 9 SPÖ, 2 FPÖ, 8 Grüne, 1 ProO, 1 SBU, 2 NEOS)

Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind:

  • Wahl des Verbandsvorstandes
  • Wahl des Prüfungsausschusses
  • Voranschlag
  • Hebesatz (SHV-Umlage)
  • Dienstpostenplan
  • Rechnungsabschluss
  • Errichtung von stationären Einrichtungen
  • regionaler Sozialplan
  • Einrichtung von Sozialsprengeln
  • Überwachung, Verwaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Verbandsvermögens
Liste Mitglieder der Verbandsversammlung [PDF]

Prüfungsausschuss

 

Der Prüfungsausschuss besteht derzeit aus 9 Mitgliedern (davon 3 ÖVP, 1 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne, 1 ProO, 1 SBU, 1 NEOS) und ist zuständig für:

  • Feststellung, ob Gebarung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig geführt wird
  • Feststellung, ob Gebarung den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht
  • Feststellung, ob richtig verrechnet wird und die Kassenführung und die Führung der Vermögens- und Schuldenrechnung richtig ist

Liste der Mitglieder des Prüfungsausschusses [PDF]

Personalbeirat

 

Der Personalbeirat besteht derzeit aus 5 Mitgliedern (3 Dienstgebervertreter: 2 ÖVP, 1 SPÖ; 2 Dienstnehmervertreter: 2 Betriebsratsvorsitzende der BSH)

  • Begutachtung der auf Grund von Stellenausschreibungen eingelangten Bewerbungen
  • Abgabe eines Weiterbestellungsgutachtens für die Weiterbestellung von Inhabern leitender Funktionen

Liste der Mitglieder des Personalbeirates [PDF]

 
 
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